Versicherung
Ob Training, Spielbetrieb oder Turnier – Ihre Sportlerinnen und Sportler sind künftig noch besser geschützt, und das nicht nur bei Veranstaltungen des BWBV, sondern auch bei allen Aktivitäten Ihrer eigenen Betriebssportgemeinschaft.
Nutzen Sie die Chance, Ihren Mitgliedern diesen verbesserten Schutz zu bieten und profitieren Sie von den Vorteilen einer Versicherungslösung, die speziell auf die Bedürfnisse des organisierten Betriebssports zugeschnitten ist.
In Zusammenarbeit mit der ARAG Sportversicherung bieten wir unseren Mitgliedern einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Risiken des Sportbetriebes.. Im Umfang dieser Gruppenversicherung sind nicht nur Ihre Sportler versichert, sondern auch die zum Versicherungsschutz angemeldeten BWBV-Organisationen. Für eingetragene Vereine (e.V.) ist der gesamte satzungsgemäße Betrieb versichert und bei einer Betriebssportgemeinschaft besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit der Durchführung des Sportbetriebs.
Voraussetzung hierfür ist, dass alle beitragspflichtigen Sportler, Übungsleiter und die Leitung der BSG zum Versicherungsschutz im Umfang des Gruppenversicherungsvertrages angemeldet werden.
Versicherungsumfang / Versicherungsleistungen
1. Unfallversicherung
Für die versicherten Personen besteht während der Durchführung des Sportbetriebs Versicherungsschutz. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Neben den Invaliditäts- und Todesfallleistungen werden auch Übergangsleistungen, das Reha-Management, und die Serviceleistungen wie Rettungs- oder Bergungseinsätze, Überführungen sowie Unfallkrankenhaus-Tagegeld gewährt.
2. Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherungsschutz stellt die versicherten BWBV-Organisationen sowie die versicherten Personen frei von Schadenersatzansprüchen Dritter für den Fall, dass sie wegen eines Schadenereignisses, dass den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz besteht sowohl im In- als auch im Ausland. Mitversichert ist auch das Abhandenkommen fremder Schlüssel (Schlüsselverlust). Für eingetragene Vereine besteht auch Versicherungsschutz bei der Durchführung von satzungsgemäßen Veranstaltungen (= Veranstalterhaftpflicht).
3. Umwelt-Haftpflicht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts der Versicherten wegen Personen- und Sachschäden und sich daraus ergebenen Vermögensschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) ausgebreitet haben.
4. Umweltschadenversicherung
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
5. Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung deckt folgende Bereiche ab: Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz.
6. Vermögensschaden-Haftpflicht
Versicherungsschutz für den Fall, dass die Versicherten wegen eines Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden (Drittschäden)
Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Mitglieder/Teilnehmer, die haupt- oder ehrenamtlich in den BWBV-Organisationen tätig sind. Auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer. Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.
7. Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt den versicherten BWBV-Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der versicherten Person eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer).
Kosten / Versicherungsprämie
Der Gruppenversicherungsvertrag ist als großes Kollektiv kalkuliert und eigens für unseren Verband konzipiert. Zur Absicherung der Funktionsträger und des Vorstandes empfiehlt es sich, die jeweilige BWBV-Organisation zum Versicherungsschutz im Umfang des Gruppenversicherungsvertrages anzumelden. Erfolgt eine Gruppenversicherung aller im BWBV angemeldeten Sportler, beträgt die Prämie 3,61 € je Person / Jahr. Der BWBV bezuschusst b.a.w. diese Versicherung, damit liegt die Versicherungsprämie bei 3,50 € je Person /Jahr.
Schadensmeldung: erfolgt online über Versicherungsbüro Württembergischer Landessportbund e.V. auf dem online Formular.
Wichtiger Hinweis:
Die Vereinsnummer entspricht der vierstelligen Mitgliedsnummer der BSG im BWBV („Bestandserhebung“).
Als Sportbund bitte „Baden-Württemberg – WLSB, Stuttgart“ auswählen.
Für Fragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Der genaue Wortlaut des Versicherungsschutzes kann den Merkblättern zu unserem Gruppenversicherungsvertrag bei der ARAG entnommen werden.
